+++ 10.03.2020 | Corona-Virus: Veranstaltungsverbote in Bayern, NRW und Schleswig-Holstein +++

Ticketbesitzer in Sorge: Das Coronavirus (Covid-19) lässt immer mehr Großveranstaltungen, wie Konzerte und Veranstaltungen platzen. Für Fans, die im Voraus viel Geld für Tickets und Anreise gezahlt haben, gilt es nun folgendes zu beachten.

Geld für Tickets, Anreise oder Hotelübernachtungen kann unter gewissen Umständen rückerstattet werden.

Wie bekommen die Kunden nach einer Corona Absage ihr Geld zurück?

Die gute Nachricht vorneweg: Wenn ein Veranstaltung, wie ein Konzert oder Festival ausfällt, oder aus „höhere Gewalt“ nicht stattfindet, dann bekommt der Kunde sein Geld wieder. Sei es wegen Sturm, wegen Corona oder weil der Künstler krank ist. Das selbe gilt auch für Sportveranstaltungen, wie Fußballspiele.

Welche Regeln gelten, wenn Tickets über Vermittlungsplattformen wie Eventim, Ticketmaster, myTicket und Co. Gekauft wurden?

Die gute Nachricht auch hier: Kunden erhalten das Geld zurück. Allerdings gibt es hier Vermittlungskosten und somit einiges zu der Abwicklung zu beachten.

Denn der Veranstalter kommt seiner Leistungspflicht nicht nach – unabhängig davon, ob er den Ausfall zu verantworten hat oder nicht, so die Verbraucherschützer. Dasselbe gilt, wenn die Veranstaltung verschoben wird, der Ticketbesitzer aber an dem Ersatztermin keine Zeit hat und anderweitig verplant ist.

Tipp: Wenden Sie sich an Veranstalter oder Vorverkaufsstellen, um alle Infos für eine Rückabwicklung zu erhalten.

„Da macht der eine oder andere Kunde die Erfahrung, dass er nicht 100 Prozent des Ticketgeldes zurückbekommt. Das ist rechtlich zumindest möglich. Das eine ist der Preis des Konzerttickets. Ein anderer kleinerer Teil, der beim Ticketvermittler bleibt, den behält der Ticketvermittler eben für seine Dienstleistung. Er hat dann juristisch mit dem Kunden einen gesonderten Vermittlervertrag geschlossen.“ sagt Markus Gerd Krämer, Fachanwalt für Versicherungsrecht, aus aktuellem Anlass gegenüber „ntv“.

Tickets aus Angst vor Corona freiwillig zurückgeben

Selbstverständlich dürfen Tickets aus Angst vor Corona freiwillig zurückgegeben werden, allerdings hat man dann keinen rechtlichen Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises. Wie Kulant die Veranstalter in diesem Fall handeln, ist aktuell schlichtweg nicht zu sagen.

Was gibt für Kosten für ein gebuchtes Hotelzimmer und bereits bezahlten Fahrtkosten?

Aktuell noch nicht klar, es scheint tatsächlich noch nicht beschlossen zu sein, ob es sich bei den aktuellen Entwicklungen, um sogenannte „höherer Gewalt“ handelt. Insbesondere, da die Behörden die Veranstaltungen noch nicht offiziell untersagt haben. Darüber werden die Juristen im Nachhinein sicherlich streiten müssen.

Laut Gesetzgeber trägt jeder sein Risiko selbst. Das Ticket gibt es natürlich zurück, weil die Veranstaltung nicht stattgefunden hat.

Vorsicht bei Versicherungen und Ticketversichungen für Veranstaltungen

Viele Versicherungsanbieter haben das Coronavirus inzwischen als Ausschluss formuliert, weil natürlich in Deutschland immer akuter wird. Es gilt hier immer einen genauen Blick auf Klauseln, und die konkreten Bedingungen des Vermittlers bzw. Ticketanbieters zu achten.

Noch ist Corona offiziell nicht als Epidemie deklariert. Demnach dürfte eine Epidemie-Klauseln noch nicht greifen. Das würde bedeuten, dass man dann von der Ticketversicherung verlangen kann, die Kosten erstattet zu bekommen.

Was sagen die großen Veranstalter Eventim und DEAG?
Das erste offizielle Statement der größten Eventveranstalter und Ticketverkäufer in Deutschland, erfolgte am Montag, 9. März. Deren Aussage zur Absage von Großveranstaltungen ist zunächst überraschend.. >> Hier mehr erfahren

Wichtige Quellen, Checklisten, rechtliche Grundlagen und Tipps zum aktuellen Umgang mit Events und dem Corona-Virus.

Offizielle Informationen von Bundesgesundheitsministerium und Robert Koch Institut

Die Website doo.net hat die wichtigsten Quellen, Hinweise und Checklisten zusammengefasst, die hierzu aktuelle Antworten liefern.