Photo by Caspar Camille Rubin on Unsplash
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Gute Spiele zu entwickeln ist eine Kunst. Der Prozess der Entwicklung von Videospielen kann mehrere Jahre dauern, in denen unendlich viele Ideen entwickelt, aufgegriffen, ausprobiert und verworfen werden. Das gilt von der Spielhandlung und Spielmechanik bis zum Design für jeden Aspekt eines Spiels. Damit das Spiel am Ende auch gut bei seinen Spielern ankommt, bemühen sich Entwickler darum, möglichst viele interessante Elemente miteinander zu kombinieren und Fans den größtmöglichen Spielspaß zu ermöglichen. Dabei schaut man sich gerne bei der Konkurrenz um. Spieleentwickler beobachten und sehen, was funktioniert und was gerade im Trend ist. Doch wie viel darf man sich von fremden Spielen abschauen? Wo ist die Grenze zwischen Inspiration und einer Verletzung des Urheberrechts?

Wie viel dürfen sich Entwickler von der Konkurrenz abschauen?

Das Urheberrecht bei Videospielen ist eine knifflige Sache. Es gibt viele Aspekte die zu beachten sind, wenn man ein Spiel entwickeln will, ohne eine Klage zu riskieren. Sobald ein Spiel fertiggestellt wurde, erhält das zuständige Unternehmen automatisch das Urheberrecht für das Spiel. Dieses gilt für das exakte Design, die Namen der Charaktere (Abwandlungen sind allerdings erlaubt), den Programmiercode, der Soundtrack und die exakte Handlung des Spiels. Logos kann bzw. muss man per Trademark extra schützen lassen.

Inhalte die für das Setting des Spiels und dessen Handlung unabdingbar sind, fallen nicht unter das Urheberrecht. Auch das übernehmen veränderter Inhalte, die von einem anderen Spiel inspiriert wurden, sind erlaubt. Wenn man bspw. ein Sportspiel macht, in dem es um einen Leichtathleten geht, sind zwar die Namen, das Aussehen und die Geschichte etc. der Protagonisten geschützt, andere Entwickler dürfen aber ebenfalls ein ähnliches Setting mit Läufern, Zuschauern, Stadien usw. verwenden. 

Ein Beispiel für das Urheberrecht für das Spieldesign: Wenn die Laufbahn des Stadions im Original goldfarben ist, 20 Bahnen hat, sich zu seiner rechten ein roter Berg befindet und blaue Wolken darüber hinweg schweben, darf dieses Stadion nicht eins zu eins so übernommen werden. Beinhaltet ein anderes Spiel eine Laufarena mit goldfarbener Laufbahn und einem Berg neben dem Stadion, dann ist das zulässig.

Zwei Spiele die sich sehr ähneln sind PUBG und Fortnite. PUBG ist ein Online-Shooter, bei dem man zusammen mit anderen Spielern per Fallschirm auf eine Map gelangt. Dort geht es entweder im Einzel oder als Team darum, in einem immer kleiner werdenden Feld möglichst viele Ressourcen zu sammeln und seine Gegner auszuschalten. Wer am Ende übrig ist hat gewonnen. Fortnite kam ein wenig später auf den Markt und bedient sich der gleichen Spielmechanik. Fortnite verwendet aber andere Spielinhalte, die auf eigene Art integriert wurden und da die Mechanik eines Spiel nicht dem Urheberrecht unterliegt, ist Fortnite im Recht.

Spiele mit bekannten Marken

Spieleentwickler die für ihr Spiel Charaktere, Logos, Namen und Musik aus Filmen, Büchern oder aus anderen Spielen übernehmen wollen, müssen dafür das Einverständnis der Eigentümer erhalten. Üblicherweise muss ein Unternehmen hierfür eine Lizenz kaufen. Diese Lizenz regelt klar, was und was nicht übernommen werden darf. Auch die Art und Weise der Darstellung von lizenzierten Inhalten wird per Lizenzvertrag geregelt. Kauft der Entwickler keine Lizenz beim Urheber der Marke, kann er aber ähnliche Inhalte nutzen.

Ein Beispiel dafür sind die Lizenzen verschiedener Fußballvereine in den Spielen FIFA und Pro Evolution Soccer. Wenn eines der beiden Unternehmen die Lizenz eines Vereins nicht erhält, darf er einen ähnlichen Verein zum Spielen anbieten. Zuletzt zu sehen war das an dem Beispiel von FIFA 20, wo Electronic Arts, Entwickler von FIFA, keine Lizenz für Juventus Turin erhielt. Im Spiel kann man stattdessen einen Verein mit dem Namen Piermonte Calcio auswählen, der anstatt in schwarz-weißen Trikots in schwarz-rosa Trikots spielt.