Wenn ein Konzert abgesagt wird, ist die Enttäuschung der Fans oft groß. Doch zu dem emotionalen Verlust gesellt sich nicht selten ein finanzieller: Nicht alle Kosten, die beim Ticketkauf angefallen sind, werden bei einer Rückerstattung erstattet.
Dieser Artikel beleuchtet die versteckten Kosten, die bei der Rückgabe von Konzerttickets entstehen können, und erklärt die Gründe, warum ein Konzert überhaupt abgesagt werden kann und welche Gebühren eine vollständige Kostenrückerstattung unmöglich machen.
Mögliche Gründe für Konzertabsagen
Konzertabsagen können aus verschiedenen Gründen erfolgen. Häufige Ursachen sind gesundheitliche Probleme des Künstlers, logistische Herausforderungen oder unvorhergesehene Ereignisse wie Naturkatastrophen. In einigen Fällen kann es auch zu Absagen kommen, weil der Ticketverkauf hinter den Erwartungen zurückbleibt oder weil es Schwierigkeiten mit den Veranstaltungsorten gibt. Besonders in Zeiten von Pandemien oder anderen globalen Krisen sind Absagen aus gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Gründen keine Seltenheit.
1. Servicegebühren
Eine der häufigsten versteckten Kostenfallen bei der Rückgabe von Konzerttickets sind Servicegebühren. Diese werden beim Kauf eines Tickets fällig, um die Dienstleistungen des Ticketverkäufers zu decken. In der Regel sind diese Gebühren jedoch nicht erstattungsfähig, selbst wenn das Konzert abgesagt wird. Beispielsweise erhebt ein großer Anbieter eine Servicegebühr von 2,50 Euro pro Ticket, die bei einer Rückerstattung nicht zurückgezahlt wird. Obwohl dieser Betrag auf den ersten Blick gering erscheint, summiert er sich bei einer großen Anzahl von Ticketkäufen erheblich.
Die Rechtmäßigkeit dieser Praxis ist umstritten und war bereits Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Wien erklärte diese Praxis für unzulässig, doch die endgültige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs steht noch aus. Sollte dieser zugunsten der Ticketkäufer entscheiden, könnten Betroffene die Rückerstattung der Servicegebühren einfordern.
2. Gebühren beim Ticketweiterverkauf
Viele Ticketplattformen z.B. Tickets verkaufen auf fanSALE bieten die Möglichkeit, Tickets weiterzuverkaufen, wenn man selbst nicht am Konzert teilnehmen kann. Diese Weiterverkäufe sind jedoch häufig mit zusätzlichen Gebühren verbunden, die nicht erstattet werden. Ein Beispiel ist eine Plattform, die eine Gebühr von rund zehn Prozent für den Weiterverkauf erhebt. Auch hier stellt sich die Frage, ob diese Gebühren im Falle einer Konzertabsage zulässig sind. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) prüft derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen.
3. Ticketversicherung
Wer eine Ticketversicherung abgeschlossen hat, um sich gegen unvorhergesehene Ereignisse abzusichern, bleibt oft auf den Kosten dafür sitzen. Da die Versicherung ab dem Zeitpunkt des Ticketkaufs gilt und bis zur Absage des Konzerts in Kraft war, sehen Versicherungen in der Regel keine Notwendigkeit, die Prämien zurückzuerstatten. Die Versicherungsleistung wurde, aus Sicht der Versicherungen, bereits erbracht. Zwar könnten theoretisch die anteiligen Kosten für den Zeitraum zwischen der Absage und dem geplanten Konzerttermin zurückverlangt werden, doch der Betrag wäre so gering, dass eine Rückforderung wirtschaftlich kaum sinnvoll erscheint.
4. VIP-Pakete
Besonders bei VIP-Paketen, die oft nicht nur ein Ticket, sondern auch Merchandise-Artikel und andere Extras umfassen, herrscht oft Unsicherheit über die Rückerstattung. In der Regel wird der Ticketpreis inklusive der zusätzlichen Leistungen erstattet, wenn diese nicht in Anspruch genommen werden konnten. Es kann jedoch zu Verzögerungen oder Missverständnissen kommen, insbesondere wenn internationale Fans ihre Merchandise-Artikel nicht wie geplant erhalten haben.
5. Versandkosten
Wenn Tickets per Post versandt wurden, wird es schwierig, die Versandkosten zurückzufordern. Die Leistung, nämlich der Versand der Tickets, wurde schließlich erbracht, unabhängig davon, ob das Konzert stattfindet oder nicht. Selbst wenn das Konzert abgesagt wird, gilt die Zustellung als abgeschlossen, und die Versandkosten bleiben in der Regel beim Käufer.
Fazit
Die Rückerstattung von Konzerttickets bei einer Absage ist oft komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Neben dem eigentlichen Ticketpreis können verschiedene versteckte Kosten anfallen, die nicht immer zurückgezahlt werden. Betroffene sollten sich daher genau informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Insbesondere bei wiederkehrenden Diskussionen über die Rechtmäßigkeit bestimmter Gebühren bleibt abzuwarten, wie zukünftige Gerichtsurteile ausfallen werden.